++TAG DER UMWELT++ 🌍💚

Heute ist Tag der Umwelt. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder einzelne Tag ein Tag des Umwelt- und des Artenschutzes wird. Dafür streiten wir im Land und bei Dir vor Ort. Die Zukunft unserer Natur entscheidet sich hier – am 13.09. bei der NRW-Kommunalwahl.

Minister Stamp muss handeln – Geflüchtete brauchen Schutz vor Covid-19

Aymaz: Stamp muss handeln – Geflüchtete brauchen Schutz vor Covid-19

Auf Berichtswunsch der Grünen Landtagsfraktion hat Flüchtlingsminister Stamp heute den Integrationsausschuss über Maßnahmen und Konzepte informiert, wie Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Landes vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Dazu erklärt Berivan Aymaz, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„In den Unterbringungseinrichtungen des Landes für Geflüchtete sind nach wie vor – neben jeweils mehreren Hundert Menschen ohne Einzelzimmer und ohne separate Küchen und Sanitärbereiche – besonders gefährdete Personengruppen, wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, untergebracht.

Die Belegungsdichte lässt das vom Robert-Koch-Institut vorgegebene Einhalten von Abstandsregelungen und Hygienevorschriften in vielen Situationen nicht zu.

Unter diesen Bedingungen ist die Gefahr besonders hoch, dass sich die Infektion in den Unterkünften rasant ausbreiten kann, mit der Folge, dass ganze Einrichtungen wie in Euskirchen, Bielefeld und Bonn unter Quarantäne gestellt werden. Es ist erschreckend, dass die besonders gefährdeten Menschen teilweise mit schweren Vorerkrankungen nicht schon längst aus den Massenunterkünften herausgeholt wurden.

Minister Stamp muss nun schleunigst dafür sorgen, dass diese gefährdeten Personen in angemessene Unterkünfte mit entsprechender Betreuung verlegt werden. Hierfür muss das Land gemeinsam mit den Kommunen verfügbare Kapazitäten bündeln und auf freiwilliger Basis neue Kooperationswege einschlagen.

Darüber hinaus hätte die Landesregierung schon längst ein einheitliches Hygiene- und Schutzkonzept für alle Landeseinrichtungen erstellen müssen.

Für die Untergebrachten und das Betreuungs- und Beratungspersonal sind in ausreichendem Maß Hygiene- und Desinfektionsmittel sowie Schutzbekleidung und Masken zur Verfügung zu stellen.

Es zeigt sich sehr deutlich, dass die Massenunterbringung, die die Landesregierung mit dem Asylstufenplan eingeführt hat, an ihre Grenzen stößt – gerade in Pandemie-Zeiten.“

Den Bericht findet ihr HIER.

Bericht aus Brüssel – „Europäischer Green Deal“

Lobbyisten versuchen nachhaltigen Weg aus der Corona-Wirtschaftskrise zu verwässern

Um gestärkt aus der Corona-Krise zu kommen und uns in der Zukunft vor ähnlichen Katastrophen zu schützen, müssen wir nachhaltiger (und europäischer) handeln. Der wirtschaftliche Aufschwung nach Corona muss auf Grundlage von massiven Investitionen in zukunftsfähige, sichere Technologien erfolgen. Die EU-Kommission hat erst im Dezember das wahrscheinlich größte nachhaltige Wirtschaftsprogramm in der Geschichte Europas verkündet: den Europäischen Green Deal. Er ist ein beeindruckendes Zeugnis europäischen Klima- und Umweltschutzes, der die europäische Wirtschaft bis zum Jahr 2050 grundlegend reformieren und zukunftssicher machen wird.

Doch bevor der Green Deal richtig losgeht, intervenieren bereits Vertreter unterschiedlichster Industrien und politischer Parteien mit der Corona-Krise als Vorwand. Sie fordern, die Ziele des Green Deal wahlweise abzuschwächen, zu verschleppen oder gleich ganz zu begraben. Wir haben die lange Liste der Lobbyversuche zusammengetragen. Sie beinhaltet klassische Industriezweige wie Automobilhersteller und Fluggesellschaften, aber auch von der Krise weit weniger getroffene Sektoren wie die Plastikindustrie und Elektronikhersteller. Sie alle haben sich gegen Umwelt- und Klimaschutz ausgesprochen und es mit der Corona-Krise begründet. Einige Teile unserer leider sehr umfangreichen Liste wurden heute in einem in der Zeitung DIE ZEIT erschienenen Artikel aufgegriffen. Ich möchte hier mit euch und Ihnen weitere Beispiele dieser unverschämten Lobbykampagnen teilen (zum Weiterlesen HIER klicken)

https://sven-giegold.de/lobbyisten-verwaessern-green-deal/

Was ab Montag (20-04-2020) gilt:

Mit dem 20. April 2020 tritt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Demnach bleibt es im Wesentlichen bei den bisherigen Regelungen zur Reduzierung von Kontakten. Lockerungen gibt es im Bereich des Einzelhandels: Geschäfte, deren Ladenfläche unter 800 Quadratmetern bleibt, dürfen öffnen – sofern sie in der Lage sind, Hygiene und Mindestabstand zu gewährleisten sowie Warteschlangen zu vermeiden. Ohne Einschränkung der Geschäftsgröße können auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Fahrradläden, Autohäuser und Buchhandlungen öffnen.

Nach wie vor gilt die weitreichende Kontaktsperre: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios und ähnliche Betriebe bleiben vorerst geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Gemäß der Verordnung darf zum jetzigen Zeitpunkt auch die Gastronomie nicht öffnen. Gestattet sind weiterhin der Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste. Diese und die weiteren Anordnungen gelten zunächst bis zum 3. Mai 2020, 24:00 Uhr.

Geöffnet bleiben: der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Abhol- und Lieferdienste wie „Essen auf Rädern“ oder Pizza-Taxis sind nach wie vor zugelassen. Ausgeweitet werden die erlaubten Öffnungszeiten für den Lebensmittel-Einzelhandel: Supermärkte und Discounter zum Beispiel können auch sonntags zwischen 13 und 18 Uhr öffnen. Wochenmärkte finden wie gewohnt statt.

Darüber hinaus sind die Freizeit- und Tierparks weiterhin geschlossen; auch Spiel- und Bolzplätze dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.

Die Rechtsverordnung im Wortlaut kann hier heruntergeladen werden.

Erweitert wird das Angebot einer Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in wichtigen Tätigkeitsbereichen arbeiten. Angesprochen ist nun ein größerer Personenkreis als bislang. Wer ab dem 23. April zusätzlich Anspruch auf Kinderbetreuung in Kita oder Schule hat, darüber informiert diese Liste.

Fragen zu der Verordnung beantwortet das Ordnungsamt. Dort können auch Hinweise auf Verstöße gemeldet werden.

https://www.facebook.com/Gruene.Oberberg/posts/2842061109244922